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                             Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit           -   der Baugenehmigung           -   den Ausführungsplänen           -   den Leistungsbeschreibungen           -   den anerkannten Regeln der Technik und           -   den einschlägigen Vorschriften.   
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                             Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.   
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                        | 
                             
                                 
                         | 
                        
                             Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes (Balkendiagramm). 
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                        | 
                             
                                 
                         | 
                        
                             Laufende Kostenkontrolle. 
                         | 
                    
                    
                        | 
                             
                                 
                         | 
                        
                             Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln. 
                         | 
                    
                    
                        | 
                             
                                 
                         | 
                        
                             Auflistung der Gewährleistungsfristen. 
                         | 
                    
                    
                        | 
                             
                                 
                         | 
                        
                             Überwachung der Mängelbeseitigung. 
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                        | 
                             
                                 
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                             Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, behördliche Abnahmen etc., an den Bauherrn. 
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